Beweissicherung/ Gewährleistung

BIK arbeitet für öffentliche Auftraggeber, Versicherungen, Firmen und  Einzelpersonen und wird für die Erstellung von Gutachten zur Ursache und Beseitigung von Bauschäden gebeten.

  1. Es werden aussagekräftige Gutachten erstellt, die sich mit der Ursache des Schadens auseinandersetzt.

  2. Sachverhalte können auch in Protokollen schriftlich festgehalten werden. In einer gutachterlichen Stellungnahme können die Lösungen zur fachgerechten Instandsetzung  erläutert werden.

  3. Bei  Privatpersonen ist meist eine gutachterliche Hilfestellung  in Form einer mündlichen Beratung vor Ort  kostengünstiger. Es werden Empfehlungen für fachgerechte Problemlösungen praxiserprobt gegeben.

  4. Wir begutachten, prüfen den Zustand von bestehenden Bauwerken.


Im Zuge einer Baumaßnahme ist es wichtig zu wissen, das der Bauherr  hinsichtlich der Gesetze und Verordnungen für Bauleistungen einen Gewährleistungsanspruch über eine gewisse Zeitschiene hat.
Das trifft zu: im Bereich Neubau , Altbau, Umbau oder Reparatur

BIK  ermittelt:

  • den Gewährleistungsanspruch nach BGB oder VOB
  • Dokumentation Baumängel, verschwiegene Baumängel
  • Durchsetzung der Ansprüche
  • Begleitung bei der Durchsetzung der Ansprüche