Denkmalförderung

Im Freistaat Sachsen ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie die oberste Denkmalschutzbehörde, ansässig in Dresden.

Jede Stadt , evtl. Gemeinde unterhält Untere Denkmalschutzbehörden.

Die Hauptaufgaben sind die Denkmalpflege und die Denkmalförderung, die den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale unterstützen.

Es gibt es im Freistaat Sachsen neben ca. 29.900 archäologischen Fundstellen etwa 100.000 Kulturdenkmale, die in folgende Kategorien eingeteilt werden :

  • Private Wohnbauten (z. B. Einfamilienhäuser,  Mietshäuser, Villen, Bauernhäuser)
  • Dome, Kirchen, Klöster
  • Schlösser, Herrenhäuser, Burgen
  • Öffentliche Gebäude  (z. B. Rathäuser, Museen, Theater, Gerichte, Banken, Kaufhäuser)
  • Anlagen der Garten- / Landschaftsgestaltung (z. B. Parks, historische Gärten, Friedhöfe)
  • Fabriken, Fabrikanlagen,  technische Anlagen
  • Verkehrsbauten (z. B. Bahnhöfe, Brücken)
  • Werke der Bildenden Kunst (z. B. Plastiken)


Im Rahmen der Denkmalförderung gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen zu Maßnahmen, die dem Schutz und der Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

Das Steuerrecht sieht für  Eigentümer von Denkmalen oder von Gebäuden in Sanierungsgebieten auch mehrere Möglichkeiten von Steuervergünstigungen vor.

BIK

- wir arbeiten für privat und öffentlich
- wir erarbeiten mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden die Förderung
- wir erstellen die Formalitäten, Dokumentationen, Kostenkennwerte

Anträge sind jährlich bis zum 30.September zu stellen.