Sachverständiger für Schäden im Hochbau

BIK schätzt ein:

  • Beurteilung von Rissen und Schäden in Bauteilen
  • Gutachten bei Schimmelbildung
  • Beurteilung der Qualität der Bauleistungen
  • Soll-Ist-Vergleich zwischen Baubeschreibung/Auftrag/Ausschreibung und Bauleistung
  • Beurteilung und Bewertung von funktionellen und optischen Mängeln
  • Kontrolle der zulässigen Toleranzen


Beachten Sie, dass ein Bauwerk eine handwerkliche Leistung ist, die   erbracht wird. Eine absolute Mangelfreiheit gibt es nicht. Es  sind nach gesetzlichen Richtlinien bestimmte Toleranzen erlaubt.